Sommerliche Temperaturen können den Arbeitsalltag erheblich erschweren. Was im Freibad angenehm ist, wird auf der Baustelle, in einer Lagerhalle, in einer Werkstatt oder in einem schlecht belüfteten Büro schnell zur Belastung.
Besonders problematisch wird es, wenn mehrere Faktoren gleichzeitig zusammenkommen: hohe Temperaturen, direkte Sonneneinstrahlung, körperlich anstrengende Arbeit, schwere Schutzkleidung, hohe Luftfeuchtigkeit und fehlende Möglichkeiten zur Abkühlung.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz stellen sich deshalb im Sommer dieselben Fragen:
Ab welcher Temperatur ist Arbeiten eigentlich nicht mehr zumutbar?
Gibt es in der Schweiz ein Recht auf Hitzefrei?
Muss der Arbeitgeber Wasser, Schatten oder zusätzliche Pausen anbieten?
Und darf man die Arbeit verweigern, wenn die Hitze zu stark wird?
Eine einfache Temperaturgrenze gibt es in der Schweiz nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden bei extremer Hitze einfach weiterarbeiten lassen können, ohne auf die Belastung zu reagieren.
Im Gegenteil: Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers. Je stärker die Hitzebelastung ist, desto wichtiger werden geeignete organisatorische, technische und persönliche Schutzmassnahmen.
Gibt es in der Schweiz ein Recht auf Hitzefrei?
Ein allgemeines Recht auf Hitzefrei ab einer bestimmten Temperatur gibt es in der Schweiz nicht.
Es existiert also keine einfache Regel wie:
„Ab 30 Grad darf nicht mehr gearbeitet werden.“
oder
„Ab 35 Grad muss der Arbeitgeber alle nach Hause schicken.“
Solche Aussagen sind zwar immer wieder zu hören, stimmen in dieser pauschalen Form aber nicht.
Entscheidend ist die gesamte Arbeitssituation.
Eine Temperatur von 30 Grad kann in einem gut belüfteten Büro deutlich weniger belastend sein als bei körperlich schwerer Arbeit auf einem Flachdach in direkter Sonne.
Genauso kann eine Arbeit bei 28 Grad in einer Produktionshalle mit hoher Luftfeuchtigkeit und zusätzlicher Wärme durch Maschinen wesentlich belastender sein als eine Bürotätigkeit bei derselben Temperatur.
Die reine Zahl auf dem Thermometer reicht deshalb nicht aus, um die tatsächliche Belastung zu beurteilen.
Was muss der Arbeitgeber bei Hitze beachten?
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen.
Das bedeutet auch, dass sie auf aussergewöhnlich hohe Temperaturen reagieren müssen, wenn dadurch eine gesundheitliche Belastung entstehen kann.
Wie genau diese Schutzmassnahmen aussehen, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab.
Relevant sind unter anderem:
- Temperatur am Arbeitsplatz,
- Luftfeuchtigkeit,
- Sonneneinstrahlung,
- körperliche Belastung,
- Dauer der Arbeit,
- Arbeitskleidung,
- Möglichkeit zur Erholung,
- Zugang zu Getränken,
- Luftbewegung und Lüftung.
Ein Arbeitgeber sollte deshalb nicht erst dann reagieren, wenn Mitarbeitende bereits gesundheitliche Beschwerden haben.
Gerade bei angekündigten Hitzeperioden ist es sinnvoll, frühzeitig zu planen.

Welche Massnahmen sind bei Hitze sinnvoll?
Nicht jede Massnahme passt zu jedem Betrieb.
In einem Büro sind andere Lösungen notwendig als auf einer Baustelle oder in einer Produktionshalle.
Trotzdem gibt es einige Möglichkeiten, die in vielen Situationen helfen können.
Arbeitszeiten verschieben
Eine der wirksamsten Massnahmen besteht darin, besonders anstrengende Tätigkeiten auf die kühleren Stunden des Tages zu verlegen.
Gerade bei Arbeiten im Freien kann ein früherer Arbeitsbeginn sinnvoll sein.
Wenn die schwersten Tätigkeiten bereits am Vormittag erledigt werden, lässt sich die Belastung während der heissesten Stunden des Nachmittags reduzieren.
Natürlich ist das nicht in jedem Betrieb möglich.
Doch insbesondere auf Baustellen, im Gartenbau, im Strassenbau oder in der Landwirtschaft kann eine angepasste Arbeitsorganisation einen grossen Unterschied machen.
Arbeitsabläufe anpassen
Nicht immer muss die gesamte Arbeitszeit verändert werden.
Manchmal reicht es bereits, bestimmte Aufgaben anders zu verteilen.
Ein Beispiel:
Schwere körperliche Arbeiten werden am frühen Morgen erledigt, während am Nachmittag weniger belastende Tätigkeiten durchgeführt werden.
Auch regelmässige Wechsel zwischen anstrengender und leichterer Arbeit können die Belastung reduzieren.
Sind zusätzliche Pausen bei Hitze notwendig?
Bei hohen Temperaturen benötigt der Körper mehr Erholung.
Das gilt besonders für körperlich anstrengende Arbeit.
Zusätzliche oder angepasste Pausen können deshalb Teil eines sinnvollen Hitzeschutzes sein.
Wichtig ist dabei nicht nur die Länge der Pause, sondern auch der Ort.
Eine Pause in direkter Sonne bringt deutlich weniger Erholung als ein schattiger, gut belüfteter oder kühler Bereich.
Arbeitgeber sollten deshalb darauf achten, dass geeignete Erholungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Muss der Arbeitgeber Schatten bereitstellen?
Bei Arbeiten im Freien spielt nicht nur die Hitze eine Rolle.
Direkte Sonneneinstrahlung erhöht die Belastung zusätzlich und kann das Risiko für gesundheitliche Probleme erhöhen.
Je nach Tätigkeit können deshalb verschiedene Lösungen sinnvoll sein:
- Sonnenschirme,
- mobile Überdachungen,
- Sonnensegel,
- beschattete Pausenplätze,
- temporäre Arbeitsbereiche im Schatten.
Gerade auf Baustellen ist vollständiger Schatten nicht immer möglich.
Trotzdem sollte geprüft werden, ob zumindest Pausen und bestimmte Tätigkeiten in geschützten Bereichen stattfinden können.
Muss der Arbeitgeber Trinkwasser bereitstellen?
Bei Hitze ist ausreichendes Trinken besonders wichtig.
Der Körper verliert durch Schwitzen Flüssigkeit und Mineralstoffe.
Wer zu wenig trinkt, kann schneller müde werden und Konzentrationsprobleme bekommen.
Bei körperlicher Arbeit kann die Belastung noch stärker sein.
Deshalb sollte am Arbeitsplatz ein unkomplizierter Zugang zu geeigneten Getränken vorhanden sein.
Vor allem bei schwerer körperlicher Tätigkeit und hohen Temperaturen sollte nicht erst getrunken werden, wenn bereits starker Durst entsteht.
Regelmässiges Trinken ist wesentlich sinnvoller.

Was sollte man bei Hitze trinken?
Am besten geeignet sind in der Regel Wasser oder ungesüsste Getränke.
Sehr grosse Mengen stark gesüsster Getränke sind weniger sinnvoll.
Auch Alkohol ist bei Hitze selbstverständlich keine geeignete Möglichkeit, den Flüssigkeitsverlust auszugleichen.
Wer körperlich stark arbeitet und viel schwitzt, sollte besonders darauf achten, über den Arbeitstag verteilt ausreichend zu trinken.
Arbeiten im Büro bei 30 Grad
Hitze betrifft nicht nur körperlich arbeitende Menschen.
Auch Büroangestellte können unter hohen Temperaturen leiden.
In Räumen mit grossen Fenstern, schlechter Lüftung oder direkter Sonneneinstrahlung kann die Temperatur im Sommer stark steigen.
Typische Probleme sind:
- Müdigkeit,
- Konzentrationsschwierigkeiten,
- Kopfschmerzen,
- geringere Leistungsfähigkeit,
- allgemeines Unwohlsein.
Eine Klimaanlage ist dabei nicht automatisch vorgeschrieben.
Auch andere Massnahmen können helfen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- früh morgens lüften,
- Fenster und Storen rechtzeitig schliessen,
- direkte Sonneneinstrahlung reduzieren,
- Ventilatoren verwenden,
- unnötige Wärmequellen ausschalten,
- Arbeitszeiten flexibel gestalten,
- regelmässige Pausen ermöglichen.
Muss jedes Büro eine Klimaanlage haben?
Nein.
Es gibt keine allgemeine Vorschrift, nach der jeder Arbeitsplatz in der Schweiz klimatisiert sein muss.
Das wäre in der Praxis auch kaum umsetzbar.
Entscheidend ist vielmehr, ob die Arbeitsbedingungen insgesamt angemessen gestaltet werden.
Ein Arbeitgeber kann also auch ohne Klimaanlage geeignete Massnahmen treffen.
Problematisch wird es, wenn sich ein Raum dauerhaft stark aufheizt und keinerlei Massnahmen gegen die Belastung getroffen werden.
Arbeiten auf der Baustelle bei Hitze
Besonders belastend sind hohe Temperaturen für Beschäftigte auf Baustellen.
Hier kommen häufig mehrere Faktoren gleichzeitig zusammen:
- direkte Sonne,
- schwere körperliche Arbeit,
- Schutzhelm,
- Sicherheitsschuhe,
- Arbeitskleidung,
- wenig Schatten,
- aufgeheizte Materialien und Oberflächen.
Auf Dächern oder Gerüsten kann die gefühlte Belastung deutlich höher sein als die offizielle Lufttemperatur.
Ein Thermometer zeigt vielleicht 32 Grad, während sich Metallflächen oder Dachmaterialien deutlich stärker aufheizen.
Deshalb sollte die Arbeit so organisiert werden, dass besonders schwere Tätigkeiten möglichst nicht in der stärksten Mittagshitze stattfinden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauarbeiter beginnt um 6.30 Uhr.
Für den Nachmittag sind 34 Grad angekündigt.
Der Betrieb könnte beispielsweise:
- schwere Arbeiten auf den Vormittag legen,
- einen früheren Arbeitsbeginn ermöglichen,
- zusätzliche Trinkpausen einplanen,
- einen schattigen Pausenbereich bereitstellen,
- körperlich weniger belastende Tätigkeiten auf den Nachmittag verschieben.
Solche organisatorischen Änderungen können die Belastung deutlich reduzieren.
Arbeiten auf dem Dach bei grosser Hitze
Dachdecker sind während Hitzeperioden besonders exponiert.
Auf einem Dach gibt es oft kaum Schatten.
Zusätzlich können Dachflächen enorme Temperaturen erreichen.
Die Belastung entsteht deshalb nicht nur durch die Lufttemperatur, sondern auch durch die Wärmestrahlung der Materialien.
Besonders wichtig sind hier:
- Sonnenschutz,
- ausreichend Flüssigkeit,
- regelmässige Erholung,
- geeignete Arbeitskleidung,
- angepasste Arbeitszeiten.
Hitze in Lagerhallen
Auch Lagerhallen können sich im Sommer stark aufheizen.
Vor allem grosse Hallen mit schlechter Isolierung oder wenig Luftzirkulation speichern Wärme.
Arbeiten die Beschäftigten zusätzlich körperlich, beispielsweise beim Kommissionieren, Verpacken oder Bewegen schwerer Waren, steigt die Belastung weiter.
Mögliche Massnahmen sind:
- bessere Luftzirkulation,
- Ventilatoren,
- häufigere Pausen,
- Trinkmöglichkeiten in erreichbarer Nähe,
- Anpassung besonders schwerer Tätigkeiten,
- frühere Arbeitszeiten.
Hitze in Produktionsbetrieben und Werkstätten
In Produktionsbetrieben kann zusätzlich zur Aussentemperatur Wärme durch Maschinen entstehen.
Das betrifft zum Beispiel:
- Metallverarbeitung,
- Wäschereien,
- Bäckereien,
- Küchen,
- industrielle Produktion,
- Werkstätten.
In solchen Bereichen kann die tatsächliche Wärmebelastung deutlich höher sein als draussen.
Hier reicht es oft nicht, nur die Aussentemperatur zu betrachten.
Der gesamte Arbeitsplatz muss beurteilt werden.
Was gilt für Chauffeure und Lieferfahrer?
Auch Fahrer können stark unter Hitze leiden.
Ein Fahrzeug, das längere Zeit in der Sonne steht, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark aufheizen.
Besonders belastend kann die Situation für Lieferfahrer sein.
Sie steigen möglicherweise dutzende Male am Tag aus dem Fahrzeug aus, tragen Waren und wechseln ständig zwischen Innen- und Aussentemperatur.
Wichtig sind deshalb:
- funktionierende Lüftung,
- Klimatisierung, sofern vorhanden,
- ausreichend Getränke,
- regelmässige Pausen,
- angepasste Tourenplanung.
Bei Fahrern spielt die Konzentration zusätzlich eine wichtige Rolle.
Starke Müdigkeit oder Kreislaufprobleme können nicht nur unangenehm sein, sondern auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Arbeiten in der Landwirtschaft
In der Landwirtschaft lassen sich viele Arbeiten nicht einfach verschieben.
Tiere müssen versorgt, Felder bearbeitet und bestimmte Arbeiten zu festen Zeiten durchgeführt werden.
Trotzdem können auch hier Arbeitsabläufe angepasst werden.
Schwere körperliche Tätigkeiten können beispielsweise möglichst früh am Morgen stattfinden.
Während der heissesten Tageszeit können – sofern möglich – Arbeiten im Schatten oder in Gebäuden übernommen werden.
Auch hier sind ausreichend Getränke und Pausen besonders wichtig.
Gibt es eine Grenze von 28 Grad?
Immer wieder kursiert die Behauptung, dass Arbeitnehmer ab 28 Grad nicht mehr arbeiten müssen.
Eine solche allgemeine Regel gibt es in der Schweiz nicht.
Die Temperatur ist lediglich ein Faktor unter mehreren.
Eine Tätigkeit bei 28 Grad kann je nach Bedingungen völlig unterschiedlich belastend sein.
Deshalb wäre eine pauschale Temperaturgrenze wenig aussagekräftig.
Was gilt bei 30 Grad?
Auch bei 30 Grad gibt es nicht automatisch Hitzefrei.
Der Arbeitgeber muss jedoch prüfen, ob die Belastung noch vertretbar ist und ob zusätzliche Schutzmassnahmen notwendig werden.
Bei leichter Büroarbeit kann die Situation anders bewertet werden als bei schwerer körperlicher Arbeit in direkter Sonne.
Was gilt bei 35 Grad?
Auch bei 35 Grad existiert kein automatisches Recht, die Arbeit zu beenden.
Bei solchen Temperaturen kann die gesundheitliche Belastung jedoch erheblich sein.
Besonders bei schwerer körperlicher Arbeit oder direkter Sonneneinstrahlung müssen geeignete Schutzmassnahmen ernsthaft geprüft werden.
Wenn eine Tätigkeit trotz Schutzmassnahmen nicht sicher durchgeführt werden kann, kann eine Anpassung oder Unterbrechung der Arbeit notwendig werden.
Darf ich einfach nach Hause gehen?
Arbeitnehmer sollten nicht eigenmächtig entscheiden, die Arbeit zu verlassen, nur weil es ihnen zu heiss erscheint.
Das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Besser ist es, die Situation sofort anzusprechen.
Beschreibe dabei möglichst konkret, was problematisch ist.
Zum Beispiel:
„Wir arbeiten seit mehreren Stunden direkt in der Sonne. Es gibt keinen Schattenplatz und das Trinkwasser ist weit entfernt.“
Eine konkrete Beschreibung hilft dem Arbeitgeber, die Situation besser einzuschätzen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nichts unternimmt?
Wenn die Belastung stark ist und der Arbeitgeber nicht reagiert, sollte das Problem zunächst intern angesprochen werden.
Mögliche Ansprechpersonen sind:
- direkte Vorgesetzte,
- Geschäftsleitung,
- Personalabteilung,
- Sicherheitsverantwortliche,
- Arbeitnehmervertretung.
Wichtig ist, die Situation sachlich zu beschreiben.
Wenn möglich, können auch konkrete Vorschläge gemacht werden.
Zum Beispiel:
„Könnten wir die schwere Arbeit morgen früher beginnen und am Nachmittag leichtere Tätigkeiten übernehmen?“
So entsteht eher eine praktische Lösung.
Wann kann man sich an das Arbeitsinspektorat wenden?
Wenn ernsthafte Probleme mit dem Gesundheitsschutz bestehen und intern keine Lösung gefunden wird, kann das zuständige kantonale Arbeitsinspektorat eine Anlaufstelle sein.
Es kann beurteilen, ob die Arbeitsbedingungen den geltenden Anforderungen entsprechen.
Gerade bei dauerhaft problematischen Arbeitsbedingungen sollte eine solche Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden.
Welche Symptome können auf Hitzebelastung hinweisen?
Hitze kann sich sehr unterschiedlich bemerkbar machen.
Typische Warnzeichen können sein:
- Schwindel,
- starke Müdigkeit,
- Kopfschmerzen,
- Übelkeit,
- Konzentrationsprobleme,
- Muskelkrämpfe,
- Kreislaufprobleme,
- ungewöhnliche Schwäche,
- Orientierungsschwierigkeiten.
Solche Symptome sollten nicht ignoriert werden.
Besonders gefährlich kann es werden, wenn jemand plötzlich verwirrt wirkt, das Bewusstsein verliert oder sich der Zustand schnell verschlechtert.
Dann sollte sofort reagiert und medizinische Hilfe organisiert werden.
Warum Hitze auch das Unfallrisiko erhöhen kann
Bei Hitze geht es nicht nur um Wohlbefinden.
Hohe Temperaturen können auch die Konzentration beeinträchtigen.
Wer müde, erschöpft oder dehydriert ist, macht möglicherweise schneller Fehler.
Das kann besonders gefährlich sein bei:
- Maschinen,
- Fahrzeugen,
- Arbeiten in der Höhe,
- Gerüsten,
- schweren Werkzeugen,
- Arbeiten im Strassenverkehr.
Deshalb ist Hitzeschutz auch ein wichtiger Bestandteil der Unfallprävention.
Müssen besonders gefährdete Personen stärker geschützt werden?
Nicht jeder Mensch reagiert gleich auf hohe Temperaturen.
Manche Personen können empfindlicher auf Hitze reagieren.
Dazu können zum Beispiel Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen oder schwangere Arbeitnehmerinnen gehören.
In solchen Situationen können zusätzliche Schutzmassnahmen notwendig sein.
Betroffene sollten ihre Situation frühzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen.
Welche Verantwortung haben Arbeitnehmer selbst?
Auch Arbeitnehmer können dazu beitragen, die Belastung zu reduzieren.
Dazu gehört beispielsweise:
- regelmässig trinken,
- Pausen nutzen,
- Sonnenschutz verwenden,
- geeignete Kleidung tragen,
- Warnzeichen ernst nehmen,
- Probleme frühzeitig melden.
Wer gesundheitliche Beschwerden bemerkt, sollte nicht versuchen, sie einfach zu ignorieren.
Gerade bei schwerer körperlicher Arbeit kann sich der Zustand schnell verschlechtern.
Häufige Fragen zum Arbeiten bei Hitze
Gibt es in der Schweiz Hitzefrei?
Ein allgemeines Recht auf Hitzefrei ab einer bestimmten Temperatur gibt es nicht.
Darf ich bei 30 Grad die Arbeit verweigern?
Nicht automatisch. Zuerst sollte geprüft werden, wie stark die tatsächliche Belastung ist und welche Schutzmassnahmen vorhanden sind.
Muss der Arbeitgeber kostenlos Wasser anbieten?
Bei starker Hitzebelastung gehört ein ausreichender Zugang zu Getränken zu den naheliegenden und wichtigen Schutzmassnahmen.
Muss der Arbeitgeber Ventilatoren kaufen?
Nicht zwingend in jedem Fall. Entscheidend ist, ob insgesamt geeignete Massnahmen gegen die Hitze getroffen werden.
Muss ich bei 35 Grad auf einer Baustelle arbeiten?
Auch hier entscheidet nicht allein die Temperatur. Entscheidend sind die konkreten Bedingungen, die körperliche Belastung und die vorhandenen Schutzmassnahmen.
Kann der Arbeitgeber den Arbeitstag früher beginnen lassen?
Ja, eine Anpassung der Arbeitszeiten kann eine sinnvolle Massnahme sein, sofern sie mit den geltenden Arbeitszeitregelungen und den betrieblichen Möglichkeiten vereinbar ist.
Kann Homeoffice wegen Hitze eine Lösung sein?
Bei Bürotätigkeiten kann Homeoffice unter Umständen eine praktische Möglichkeit sein, wenn dies im Betrieb möglich und vereinbart ist.
Ein automatisches Recht auf Homeoffice allein wegen hoher Temperaturen besteht jedoch nicht.
Praktische Checkliste für heisse Arbeitstage
Vor Beginn einer Hitzeperiode sollten Arbeitgeber und Mitarbeitende einige Punkte prüfen.
Am Arbeitsplatz:
- Gibt es genügend Trinkmöglichkeiten?
- Sind Pausen im Schatten oder in kühleren Bereichen möglich?
- Kann die Arbeit früher beginnen?
- Können schwere Tätigkeiten verschoben werden?
- Funktionieren Lüftung oder Ventilatoren?
- Sind Sonnenschutzmöglichkeiten vorhanden?
Für Mitarbeitende:
- regelmässig trinken,
- nicht erst bei starkem Durst reagieren,
- Pausen tatsächlich nutzen,
- direkte Sonne soweit möglich vermeiden,
- körperliche Warnzeichen ernst nehmen,
- Probleme frühzeitig melden.
Fazit: Hitze bedeutet nicht automatisch Hitzefrei
Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz sind in der Schweiz kein automatischer Grund, die Arbeit einzustellen.
Eine feste Grenze wie 28, 30 oder 35 Grad, ab der grundsätzlich nicht mehr gearbeitet werden darf, gibt es nicht.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitgeber bei extremer Hitze nichts unternehmen müssen.
Der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden bleibt auch im Hochsommer eine wichtige Pflicht.
Je nach Arbeitsplatz können unterschiedliche Massnahmen notwendig sein:
- angepasste Arbeitszeiten,
- zusätzliche Pausen,
- ausreichend Getränke,
- Schatten,
- bessere Lüftung,
- geänderte Arbeitsabläufe.
Besonders bei schwerer körperlicher Arbeit, direkter Sonneneinstrahlung oder schlecht belüfteten Arbeitsplätzen sollte die Belastung ernst genommen werden.
Arbeitnehmer sollten Probleme frühzeitig ansprechen und nicht warten, bis gesundheitliche Beschwerden auftreten.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur:
„Wie viele Grad hat es?“
Sondern vielmehr:
„Kann diese Arbeit unter den aktuellen Bedingungen noch sicher und gesundheitlich vertretbar ausgeführt werden?“
Genau darauf kommt es am Ende an.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information zum Arbeiten bei Hitze in der Schweiz und ersetzt keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung.

